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Wofür
sind Diplomierte Ergo-TherapeutInnen zuständig?
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Diplomierte
ErgotherapeutInnen helfen Ihnen durch Beratung und/oder spezielles Training
bei der Lösung Ihrer ganz persönlichen Schwierigkeiten zur Bewältigung
der Alltags- und Arbeitssituation.
Sie sind zuständig: |
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| | Wenn Ihr Kind Entwicklungs-, Lern- oder Verhaltensprobleme hat |
| | Wenn Sie aufgrund einer Krankheit und/oder Behinderung beim An- und Ausziehen, beim Einnehmen von Mahlzeiten oder bei der Körperpflege Schwierigkeiten haben |
| | Wenn Sie für die Verrichtung von Alltagstätigkeiten Hilfsmittel benötigen |
| | Wenn Ihre Wohnung Ihrer Behinderung entsprechend verändert werden soll |
| | Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können |
| | Wenn Sie sich trotz Krankheit oder Behinderung auf die Berufstätigkeit vorbereiten wollen |
| | Wenn Sie trotz Ihres Alters gerne selbständig in Ihrer Wohnung leben wollen |
| | Wenn Sie eine Handschiene benötigen |
| Ergotherapie wird vom Arzt verordnet. | |